tvo-eu-3-21

+++ EU-Transparenzverordnung (TVO) ab dem 10.03.2021 +++

EU-Transparenzverordnung (TVO) ab dem 10.03.2021

# Allgemeine Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten:

Die Pflichten nach der Transparenzverordnung (LINK) gelten bei Vermittlung von Finanzanlageprodukten und/oder Versicherungsanlageprodukten.

Die Pflichten nach der TVO gelten nur, wenn Beratung angeboten wird (Art.2 Nr. 11 TVO).

Besonderer HINWEIS --> Finanzberater, die weniger als drei Personen beschäftigen, sind von der Anwendung der Verordnung (Artikel 17 Absatz 1 TVO) ausgenommen.

# Grundlegendes:
1. Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

2. Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
+ Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
+ Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
+ Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

# Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu sind vom Kunden/Interessenten bitte stets im Vorfeld einer Beratung und möglichen Abschlusses selbst-initiativ ansprechen!

# Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.

[ Besonderer HINWEIS -->Zzum aktuellen Zeitpunkt kann eine Berücksichtigung aufgrund sich noch aufbauender, also ggfs. noch nur eher weniger oder eingeschränkt zugänglicher Informationen seitens der Anbieter lediglich eingeschränkt resp. bedingt erfolgen ! ]

# Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

Es kann aber vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, werden solche Tarife ebenso mit in den Vergleich/die Beratung mit aufgenommen.

Grundsätzlich aber gilt (für uns): Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst -- es sei denn, SIE als KUNDE wünschen explizit (also per schriftlichem Auftrag) VOR Beginn der Beratung bzw. der Angebotsausarbeitung eine besondere Selektion nach überwiegender Gewichtung nach ESG-Kriterien ! Ein solcher Auftrag kann/könnte mit weiteren Kosten gem. unseren ALLGEMEINEN ANFRAGE-BEDINGUNGEN zur Folge haben; ein solcher aber ist stets im konkreten Fall zwischen den Parteien vorab zu besprechen/auszuhandeln.
>>> Sollten Sie/ Kunde/ Kundin das in diesem Sinne wünschen, ist weiter Folgendes zur Kenntnis zu geben >>>

# Vorvertragliche Information zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess (Art. 6 TVO)

Grundsätzlich gilt: Bei der Beratung zu Finanzprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, indem die vorvertraglichen Informationen des Anbieters verwendet werden.
Darüber hinaus werden bei der Beratung zu Finanzprodukten Nachhaltigkeitsrisiken nur auf expliziten Kundenwunsch von Anfang an mit einbezogen. Bei der Produktauswahl wird dann geprüft, ob Anbieter Nachhaltigkeitsrisiken aus Sicht des Finanzberaters in angemessener Art und Weise berücksichtigen. Berücksichtigt der Anbieter Nachhaltigkeitsrisiken nach Einschätzung des Finanzberaters nicht in angemessener Art und Weise, wird keine Empfehlung ausgesprochen. Es erfolgt ein Hinweis, wenn es dadurch zu einer Einschränkung der Auswahl bei den Finanzprodukten kommt. Trotz der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kann explizit nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Eintritt von Nachhaltigkeitsrisiken insgesamt negativ auf die Rendite des Finanzproduktes auswirken!

# Weiterführende Darstellungen und Links:

https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EU)_2019/2088_Offenlegungsverordnung

+++ Verpflichtende Darstellung --> WIE WIR ALS VERMITTLER die neuen ESG-Beratungspflichten gesetzmäßig in unsere Beratungsprozesse einbinden +++

>>> Hier einmal eine allgemeine Hinleitung zu dem Thema ...

+++ ALLEGEMEINES zu den *Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten* +++

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiko (ESG-Risiko) wird ein Ereignis oder eine Bedingung aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnte.

Welche Nachhaltigkeitsrisiken gibt es in den drei Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung?

-- Umwelt:
Nachhaltigkeitsrisiken in diesem Bereich unterteilen sich in physische Risiken und Transitionsrisiken.
Physische Risiken ergeben sich z.B. im Hinblick auf einzelne Extremwetterereignisse und deren Folgen. Direkte Folgen sind z.B. Hitze- und Trockenperioden, Überflutungen und Stürme; indirekte Folgen können der Zusammenbruch von Lieferketten oder die Aufgabe wasserintensiver Geschäftstätigkeiten bis hin zu klimabedingter Migration und bewaffneten Konflikten sein.
Transitionsrisiken bestehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft.

-- Soziales:
Soziale Risiken ergeben sich zum Beispiel aus der Nichteinhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes oder anerkannter arbeitsrechtlicher Standards.

-- Unternehmensführung:
Im Bereich Unternehmensführung können Risiken zum Beispiel durch Bußgeldzahlungen wegen hinterzogener Steuern oder Korruption entstehen.

Weitere allgemeine Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken finden Sie --> im Merkblatt der BaFin https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/dl_mb_Nachhaltigkeitsrisiken.html

... und noch WEITERE HINWEISE:

# zur Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 Offenlegungsverordnung)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, berücksichtige ich im Rahmen der Auswahl von Anbietern und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, beziehe ich je nach Kundenwunsch nicht in meine Empfehlungen ein. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stelle ich gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für mich erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten.

Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen dazu kann der Kunde mich gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

# zur Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens (Art. 4 Offenlegungsverordnung)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit bin ich jedoch nicht verantwortlich --> etwaige Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden werden aber natürlich immer durch uns ermittelt!

Übrigens ... Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird in unserem Hause nicht grundsätzlich von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst --> jedoch kann es vorkommen, dass durch die eingeschränkte Auswahl von Produkten - z.B. durch die Auswahl weit gefasster Nachhaltigkeitskriterien durch SIE, als Kunden/Kundin - unsere Vergütung soweit minimiert ist, dass wir - gem. unseren ALLGEMEINEN ANFRAGE-BEDINGUNGEN - ggfs. - und immer nach vorheriger Absprache mit Ihnen - auf eine gesonderte Honorierung zurück greifen müssen --> https://www.ve-t.de/content/anfragebedingungen/

Natürlich kann es vorkommen - das sind jedoch eher aktionsbedingte Ausnahmen - , dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten --> Dann verfahren wird so: Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

Wir haben uns zu diesem Thema u.a. beraten lassen durch die
K a n z l e i M i c h a e l i s - Rechtsanwälte | Hamburg , nach deren empfohlenem Ablauflaufplan wir unsere Empfehlungen im Bereich INVESTMENT-/Fonds-ANLAGEN ausrichten.

... und so könnte das in einem Beratungs-/Empfehlungsfindungsprozess konkret aussehen ...

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